Euthanasie-Verbrechen auf dem Sonnenstein in Pirna

Vorbemerkung                                            

Die Arbeit zu den Euthanasie-Verbrechen auf dem Sonnenstein in Pirna entstand im Auftrage einer Arbeitsgruppe, die im Sommer 1989 bei der Abteilung Kultur im Rat des Kreises Pirna gebildet wurde. Diese Arbeitsgruppe sollte eine Konzeption für eine würdige Gedenkstätte in Pirna beraten und vorlegen. In dieser Arbeitsgruppe übernahm ich die Ausarbeitung eines Materials, das sowohl den Schulen zur Information im Geschichtsunterricht zur Verfügung stehen als auch der Öffentlichkeit Kenntnisse über die Vorgänge während der Jahre 1940/41 auf dem Sonnenstein vermitteln sollte. 

Infolge der Kürze der verfügbaren Zeit  entstand ein Material, das sich vornehmlich auf mir zugängliche Veröffentlichungen stützte, ohne dass es damals schon möglich war, intensivere Forschungen zu betreiben.

Inzwischen ist durch die Bildung eines Kuratoriums Gedenkstätte Sonnenstein e.V., dessen Arbeit und durch die Eröffnung einer Gedenkstätte am 9.6.2000 am Ort der Verbrechen eine ungleich gründlichere Information möglich. www.pirna-sonnenstein.de

Verwiesen sei besonders auf folgende Veröffentlichungen:

1. Kuratorium Gedenkstätte Sonnenstein e.V. (Hrsg.), Nationalsozialistische Euthanasie-Verbrechen in Sachsen. Beiträge zu ihrer Aufarbeitung. 2. stark veränderte Auflage, Dresden, Pirna 1996.

2. Schilter, Thomas, Unmenschliches Ermessen. Die nationalsozialistische "Euthanasie"-Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein 1940/41.Leipzig 1999.

3. Kuratorium Gedenkstätte Sonnestein e.V. (Hrsg.), Von den Krankenmorden auf dem Sonnenstein zur "Endlösung der Judenfrage" im Osten. Pirna 2001.

Wenn ich mich dennoch entschloss, meinen Text von 1990 hier zugänglich zu machen, dann deshalb, weil er als erste kurze Einführung durchaus noch seinen Zweck erfüllen kann. Zum anderen erhielt ich schon des öfteren Anfragen nach der Arbeit, die inzwischen vergriffen ist. 

 

Euthanasie - Aktion „T 4“

Verbrechen in den Jahren 1940 und 1941 auf dem Sonnenstein in Pirna

Verfasser: Hugo Jensch  

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Inhaltsverzeichnis:

Zur Vorgeschichte des faschistischen Euthanasie-Programms  

Die Einleitung  

Die Durchführung

Was auf dem Sonnenstein geschah  

Abbruch und Ergebnis der „Aktion T 4“  

Die „Euthanasie" geht weiter

Von der „Sonderbehandlung 14 f 13" zur „Endlösung der Judenfrage“  

Zur Heil- und Pflegeanstalt Sonnenstein  

Die Schuldigen und ihre Bestrafung  

Was geschah mit den anderen Mordbeteiligten?  

Benutzte Literatur

 

Jahrzehnte sind verstrichen, seit in unserer Stadt 1940 mit einem der entsetzlichsten Verbrechen begonnen wurde: Dem Massenmord an Menschen, die dem faschistischen System aus rassischen, politischen oder weltanschaulichen Gründen im Wege waren. Im Gelände der einstigen Heil- und Pflegeanstalt Pirna-Sonnenstein wurden 1940/41 nach einem aufgefundenen Dokument nachgewiesenermaßen mindestens 13 720 Menschen ermordet. Vom Großversuch auf dem Sonnenstein und in einigen anderen Heilanstalten führt die schreckliche Blutspur in die großen Vernichtungslager im Osten - nach Auschwitz, Treblinka, Maidanek, Sobibor, Belzec. Was mit der industriemäßigen Vernichtung Geisteskranker begann, eskalierte zur Ausrottung politischer Gegner, ja, bis zum Völkermord an Juden und Zigeunern (Sinti und Roma).

Über die Anfänge der Verbrechen breitete der Hitlerfaschismus einen dichten Schleier des Schweigens. Anordnungen traf man nur mit höchster Ge­heimhaltungsstufe. Der Kreis der unmittelbar Eingeweihten war klein gehalten. Jedem wurde bei Androhung schärfster Strafen strengstes Stillschwei­gen auferlegt. Gleichzeitig aber baute die faschistische Propaganda zielgerichtet nationalistische und rassistische Vorurteile auf. Da wurde Brutales, Grausames, Blutiges verherrlicht, zugleich Vernunft, Gewissen, Bewußtsein als der arisch-germanischen Rasse artfremd denunziert und eine an niedrig­ste Instinkte anknüpfende Verachtung gegenüber Schwachen, Kranken, Hilfsbedürftigen, Andersartigen, Minderheiten, Angehörigen anderer Rassen und Völker verkündet und das, zur Schande für unser Volk, mit geradezu entsetzlichen Resultaten.

Zur Vorgeschichte des faschistischen Euthanasie-Programms

Wie bei allen ihren „Theorien“ stützen sich die deutschen Faschisten auch hinsichtlich der Euthanasie auf Vorläufer. Unter Euthanasie (aus dem Grie­chischen) versteht man ein schmerzloses Sterben, z. B. mittels Medikamenten. Nach voraufgegangenen Diskussionen und Vorstößen von Medizinern und Juristen veröffentlichten K. Binding und A. Hoche 1920 eine Schrift mit dem Titel: „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form.“ Sie rüttelte an Grundpfeilern ärztlicher Ethik, die die Heilung und Bewahrung menschlichen Lebens als unerschütterliches Gebot für das Handeln des Arztes erklärt. In den 20er Jahren verbreiteten reaktionäre Ärzte aber auch bereits als Theorie aufgemachte Ansichten einer sogenannten Eugenik, einer Lehre von der „Rassenverbesserung“, der Heranzüchtung reiner Rassen oder zur „rassenhygienischen Erhaltung der Volksgesundheit“. Ein Zweig, die „negative Eugenik“, propagierte diese rassische Volksaufwertung mittels Sterilisierung und Ausmerzung „lebensunwerten Lebens“. Von hier aus war es nur noch ein Schritt zur faschistischen Gesetzgebung und der bald einsetzenden Praxis auf diesem Gebiet.

Wenige Monate nach der faschistischen Machtergreifung wurde am 14, 7. 1933 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ erlassen. Es sah die Sterilisierung erblich kranker Menschen vor, und zwar bei „angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein, erblicher Fallsucht, erblichem Veitstanz, erblicher Blindheit, erblicher Taubheit, schwerer körperlicher Mißbildung und schwerem Alkoholismus“. Nach diesem Gesetz wurden sterilisiert: 1934 - 62463, 1935 - 71760, 1936 -64 646, bis Kriegsbeginn insgesamt etwa 350 000 bis 400 000 Personen. Mit der 6. Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz vom 31. 8. 1939 wurden alle Sterilisierungen „bis Kriegsende" eingestellt. Ärzte und Richter wur­den für den Krieg gebraucht. Aber alle vorher zu Sterilisierenden traf wenig später der Euthanasie-Befehl Hitlers. Die Zwangssterilisierung wurde ab März 1935 auf alle farbigen Kinder ausgedehnt, ferner auf „Ballastexistenzen“, cl. h. auf „moralisch irre oder ethisch schwer defekte und dadurch sozial minderwertige Psychopathen“ und „unverbesserliche Anlageverbrecher“, also Asoziale. Letztere wurden ab 1938 auch in die Konzentrationslager eingelie­fert.

Als eines der berüchtigten Nürnberger Rassengesetze erließ Hitler am 18. 10. 1935 das Gesetz zum Schütze der Erbgesundheit des deutschen Volkes. Bestandteil der unmittelbaren Kriegsvorbereitung des deutschen Faschismus waren Erwägungen, psychisch Kranke als „unnütze Esser“ zu beseitigen. Gleichzeitig sollten freiwerdende Heilanstalten mit ihrem Bettenbestand und Pflegepersonal als Lazarette für Kriegsverwundete verfügbar sein.

Die Einleitung

Der erste Fall von „Euthanasie“ ereignete sich in Leipzig. Der Direktor der Universitäts-Kinderklinik, Prof. Dr. Werner Catel, erklärte am 23. 5. 1939 dem Ehepaar Knauer, für ihr mißgebildetes Kind wäre der Tod eine Erlösung. Catel veranlaßte die zögernd zustimmenden Eltern, ein „Gnadenge­such an den Führer“ zu richten. Das geschah. Hitler schickte seinen Leibarzt Dr. Karl Brandt mit der Zusage nach Leipzig. Die Tötung des Kindes Knauer wurde zum Ausgangsfall für den Mord an über 5 000 Kindern. Hitler beauftragte Bouhler und Brandt unter dem Deckmantel „geheimer Reichssache“, in ähnlichen Fällen ebenso zu verfahren. Als Tarnorganisation schufen die beiden den „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erforschung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ unter Leitung von Dr. Hans Hefelmann, Abteilungsleiter in der Führerkanzlei.

Am 18. 8. 1939 erging vom Reichsminister des Inneren an alle Hebammen und Ärzte der streng vertrauliche Runderlaß mit der Verpflichtung, alle neugeborenen Kinder mit körperlichen oder geistigen Schäden den Amtsärzten zu melden. Diese wiederum hatten dem „Reichsausschuß“ Mitteilung zu geben. Die dort eingegangenen Meldeunterlagen prüften drei „Gutachter". Entschieden sie auf  Tötung, geschah die Überweisung des Kindes in eine „Kinderfachabteilung" des „Reichsausschusses", wo die Ermordung durch Spritzen, Tabletten oder Aushungern erfolgte. Etwa 30 solcher „Kinderfachabteilungen“ waren als Mordstätten wirksam. Ab August 1941 erweiter­te man den Kreis der zu Tötenden auf Jugendliche bis 16 Jahre. Kinder, deren „Krankheit" in der Zugehörigkeit zu einer anderen Rasse bestand, ermordete man ab 1943 in der Anstalt Hadamar.

Die „Euthanasie“ begann also mit dem organisierten Mord an Kindern! Was aber sollte mit den erwachsenen Kranken geschehen? Im Juli 1939 informierte der SS-Führer Viktor Brack ausgewählte Professoren der Psychiatrie in der Kanzlei Hitlers von der Absicht eines Euthanasie-Programms und forderte sie zur Mitarbeit auf. Von den Geladenen willig­ten u. a. die Professoren Heyde und Nitsche ein. Als einziger lehnte Prof. Dr. Ewald aus Göttingen seine Mitarbeit ab. Er wurde deswegen nicht Repressionen unterworfen. Daraus ist zu schließen: Alle an der „Euthanasie" beteiligten  Ärzte handelten  nicht unter äußerem Zwang,  sondern  folgten freiwillig den Aufforderungen der faschistischen Führung. Ende Oktober 1939 formulierte Hitler den auf den 1. September zurückdatierten „Ermächtigungs“-Erlaß zur Durchführung des Euthanasie-Programms: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankenzustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“ Ein Arbeitsstab wurde gebildet, der seinen Sitz im Hause Tiergartenstraße 4 in Berlin nahm. Danach erhielt die gesamte Aktion die Geheimbezeichnung „T 4“.

Der Führungsstab bestand aus Dr. Karl Brandt, Begleitarzt Hitlers und später Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, dem Nazi-Reichsleiter Philipp Bouhler sowie den oben genannten Psychiatern. Die administrative und organisatorische Leitung oblag Dr. Viktor Brack aus der Kanzlei Hitlers, die medizinische Dr. Herbert Linden aus dem Reichsinnenministerium - mit einem Stab von 12 bis 15 Ärzten, unter denen ein „Ober-gutachter" bestellt wurde, zuerst Prof. Heyde, später Prof. Paul Nitsche.

Die Durchführung

Bis zum Jahresende 1939 traf der Führungsstab die organisatorischen Vorbe­reitungen zur Massentötung in einem kalkulierten Umfang von 65 000 bis 70 000 Personen.

Dazu fand ein Start-Experiment im Zuchthaus Brandenburg statt, an dem Bouhler, Brack und der Reichsgesundheitsführer Dr. Leonardo Conti teil­nahmen. Vor ihren Augen ermordete der Chemiker Dr. August Becker vom Reichskriminalamt vier Anstaltspatienten durch Kohlenoxyd. Der Tod trat laut Protokoll nach 22 Sekunden ein.

Im Januar 1940 begann die „Aktion T 4" zunächst an drei Orten: Brandenburg-Görden, im Schloß Grafeneck in der Schwäbischen Alb, das Anfang Oktober 1939 für die „Zwecke des Reiches“ beschlagnahmt wurde (vorher Pflegeheim der Samariter-Stiftung Stuttgart) und im Schloß Hartheim bei Linz (Österreich). Im April 1940 kam die Anstalt Sonnenstein dazu. Im September wurden die Tötungen in Brandenburg eingestellt und von dort in die Anstalt Bernburg verlegt. An die Stelle der Ende 1940 aufgelösten Tötungsanstalt Grafeneck trat ab Januar 1941 Hadamar bei Limburg an der Lahn. Daneben erfolgten Tötungen in größerem Ausmaß auch noch in Eichberg und Kaufbeuren.

Die gesamte „Aktion T 4" wurde vom Reichsinnenministerium geleitet, das im Interesse der Geheimhaltung ein Netz getarnter Organisationen aufzog. So war die „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten" (RAG) mit der Erfassung der Opfer betraut. Der „Gemeinnützigen Stiftung für Anstaltspflege“ wurde die Tötung übertragen; daneben regelte sie auch die vermögensrechtlichen Aufgaben. Die „Gemeinnützige Krankentransport GmbH“ (GEKRAT) überführte in speziellen Fahrzeugen (Busse mit angestrichenen Fenstern, teilweise mit Kennzeichen der Deutschen Post) die Opfer in Durchgangs- oder gleich in Vernichtungsanstalten. Bei den letzteren wurden besondere Standesämter eingerichtet, die die Todesurkunden ausfertigten. Die zuletzt gegründete „Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten“ wickelte die Kosten- und Finanzprobleme ab und sorgte für eine großzügige Selbstfinanzierung der „T 4“.

Jede dieser Organisationen hatte ihr zu strengstem Stillschweigen verpflichtetes Personal.

Ein Erlaß des Reichsinnenministers Frick vom 9. Oktober 1939 über die „Planmäßige Erfassung von Anstaltsinsassen“ verfügte die Ausfüllung von Meldebögen in mehrfacher Ausfertigung durch alle Heil- und Pflegeanstalten Deutschlands für alle Anstaltsinsassen. Das hatte durch Anstaltsärzte oder durch RAG-Ärzte zu geschehen. Viele Leiter und Ärzte vermuteten wahrscheinlich, man wolle noch Arbeitsfähige für die Kriegswirtschaft erfassen, oder sie hielten es für einen Fall weiterer bürokratischer Statistiken. Als nach dem Anrollen der Euthanasie-Verbrechen Gerüchte durchsickerten und für einige zur Gewißheit wurden, weigerten sich besonders Leiter kirch­licher Anstalten, Meldebögen weiterhin auszufüllen.

Die Meldebögen gelangten in die Hände von drei Untergutachtern der RAG, die allein vom Papier her, also ohne daß sie Patienten gesehen oder gar untersucht hätten, ihre Entscheidung über Tötung bzw. Ablehnung der Tötung abgaben oder „fraglich“ bei Ungewißheit eintrugen. Gab es Unstimmigkeiten in den Urteilen der Untergutachter, dann traf der in der Zentrale der „T 4“ tätige Obergutachter (Heyde, danach Nitsche) die Entscheidung. Geisteskranke aus Pommern, Westpreußen und Polen wurden ohne Gutachten erschossen. In einem Schreiben des höheren SS- und Polizeiführers von Danzig und Westpreußen an Himmler vom 4. 1. 1940 ist zu lesen: „Die weiteren zur Verfügung stehenden zwei Hundertschaften des Sturmbannes wurden im Oktober, November und Dezember folgendermaßen eingesetzt: ...

4. Zur Beseitigung von etwa 4400 unheilbar Geisteskranken aus polnischen Irrenanstalten ...

5. Zur Beseitigung von etwa 2000 unheilbar Geisteskranken der Irrenan­stalt Konradstein.“

 

Was auf dem Sonnenstein geschah

läßt sich bis in alle Einzelheiten selbst heute noch nicht rekonstruieren. Wir kennen den Zeitraum, in dem Euthanasie-Morde im Gelände der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt verübt wurden; ehemalig deshalb, weil wir aus Zeitungsmeldungen von ihrer Auflösung im Herbst 1939 erfahren. Sie wurde danach in eine reine Vernichtungsanstalt umgewandelt. Als solche diente sie vom April 1940 bis zum August 1941. Noch nicht mit völliger Sicherheit sind im Gelände die Orte von Vergasung und Verbrennung der Opfer zu benennen.

Bekannt sind Namen der unmittelbar an der Mordaktion auf dem Sonnen­stein beteiligten Personen. Der einstige Leiter der Heil- und Pflegeanstalt, Prof. Dr. Paul Nitsche, war schon 1939 als beratender Psychiater der sächsischen Landesregierung aufgefordert, Vorkehrungen zu treffen, um im Kriegs­fälle Geisteskranke durch „Beruhigungsmittel" zu töten. Seit 1940 wirkte er in Berlin beim Aufbau und bei der Leitung der RAG. Seit Mai 1940 veranlaßte er in der Nachfolge Heydes als Obergutachter die Vergasung Tausender.

Leiter der Mordaktion auf dem Sonnenstein war der Anstaltsdirektor Dr. Horst Schumann. Er verpflichtete auch die unmittelbar Ausführenden und ließ sie dabei einen Revers unterschreiben, daß sie Schweigen zu bewahren hätten. Sollten sie es brechen, war KZ-Haft oder Todesstrafe angedroht. Als Mordärzte wirkten ferner Dr. Schmalenbach, Dr. Endruweit und Dr. Borm. Borm, damals 31 Jahre alt, Nazi und williger Erfüllungsgehilfe im Mordprogramm, wurden aufgrund von Listen 6 652 Opfer nachgewiesen, die er persönlich als stellvertretender Anstaltsleiter nach kurzer „Blick“-Untersuchung in die Gaskammer schickte. Er unterschrieb auch die „Trostbriefe" mit falschem Namen (Dr. Storm). In der „Absteckabteilung" der Anstalt wurde auf einer Karte des Deutschen Reiches jeder „Todesfall“ mit je nach „Todesart“ zugeordneter farbiger Nadel markiert, „um örtliche Häufungen“ zu vermeiden. Hier ein Beispiel eines solchen „Trostbriefes“ aus der Anstalt Sonnenstein:

„Sonnenstein, den 18. 10. 1940

Sehr geehrter Herr . . .

Zu unserem großen Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, daß Ihr Bruder, Herr ..., der vor kurzem auf ministerielle Anordnung gemäß Weisung des Reichsverteidigungskommissars in unsere Anstalt verlegt wurde, am 17. Ok­tober 1940 unerwartet an Thrombose und Lungenembolie verstorben ist. Bei der Art seines unheilbaren Leidens ist sein Tod nur als eine Erlösung für ihn zu betrachten. Möge Ihnen diese Gewißheit zum Tröste gereichen. Infolge hier herrschender Seuchengefahr (es befinden sich in der hiesigen Anstalt schwer seuchenkranke Patienten, die aus westlichen Reichsgebieten nach hier verlegt worden sind) waren wir auf polizeiliche Anordnung hin gezwungen, den Verstorbenen sofort einäschern zu lassen.

Sollten Sie den Wunsch haben, die Urne mit den sterblichen Überresten Ihres entschlafenen Bruders auf einem bestimmten Friedhof beisetzen zu lassen, so bitten wir um Ihre diesbezügliche Mitteilung unter Beifügung einer Einverständniserklärung der betreffenden Friedhofsverwaltung. Die Überführung der Urne wird von uns aus gebührenfrei erfolgen. Sollten wir innerhalb von 14 Tagen keine Nachricht von Ihnen erhalten, werden wir die Urne anderweitig beisetzen lassen. Zwei Sterbeurkunden, die Sie für die Vorlegung bei Behörden sorgfältig aufbewahren wollen, legen wir bei.

Heil Hitler! Dr. Friede“

Wer sich hinter „Dr. Friede“ verbirgt, wissen wir nicht. Mit Schreiben vom 27. 11. 1940 wandte sich eine Frau aus Nürnberg an die Anstaltsleitung. Sie gab ihrer Verwunderung Ausdruck, daß ihre beiden Schwestern binnen zweier Tage in der Anstalt verstorben sein sollten, wo doch beide an ganz unterschiedlichen Erkrankungen litten. Sie betonte, fest auf dem Boden des 3. Reiches zu stehen und Verständnis dafür zu haben, wenn ihren Schwestern Sterbehilfe zuteil geworden wäre. Hier geriet Schumann in Bedrängnis. Ein längerer Schriftwechsel kommt in Gang, bis zum Reichsminister des Inneren und zur Gauamtsleitung der NSDAP in Nürnberg. Am 9. 1. 1941 konnten die Mordbeteiligten aufatmen: Die Briefschreiberin erwies sich als „politisch zuverlässig“ und gab sich mit mündlicher Aufklärung zufrieden. Dieser Vorfall führte offenbar zu dem ausgeklügelten Karten- und Fähnchensystem Schumanns.

Der Ablauf der Mordaktion ist im Urteil des Landesgerichts Dresden vom 3. 11. 1947 (4b Js 173/45), zitiert nach „SS im Einsatz“, S. 392/393 so wiedergegeben :

„Auf der Anstalt Sonnenstein vollzog sich die Vergasung im einzelnen wie folgt: Die Kranken, die in Autobussen mit grün angestrichenen Fenstern nach dem Sonnenstein transportiert worden waren, wurden zur Feststellung ihrer Identität in einen Aufnahmeraum gebracht. Sodann wurden sie zur Begutachtung durch die Ärzte Dr. Schumann und Dr. Schmalenbach in das Nebenzimmer geführt. Etwa 60 Kranke wurden in etwa zwei Stunden nachuntersucht. Entschied sich der Arzt für Vergasung, so wurde der Kranke von dem Pflegepersonal, darunter den Angeklagten Felfe, Gäbler und Räpke, in den angrenzenden Entkleidungsraum gebracht, wo sie sich entkleiden mußten; gebrechliche Kranke wurden durch das Personal entkleidet. Den Kranken wurde erklärt, daß sie gebadet würden. Von dem Entkleidungsraum führte eine Treppe in den Keller in einen Raum, der an den Vergasungsraum angrenzte. Dorthin wurden die Kranken von den Pflegern gebracht und von den „Desinfektoren“ - besonders zuverlässigen SS-Leuten - in Empfang genommen. Nachdem sich die Pfleger entfernt hatten, wurden die Kranken in den Vergasungsraum gebracht. Die Vergasung selbst wurde von dem Anstaltsarzt durch die Bewegung eines Hebels durchgeführt. Sie dauerte nur einige Minuten . . . Die Angeklagten Felfe, Gäbler und Räpke haben als sogenannte Pfleger bei der Vergasungsaktion ausgesprochene Henkersdienste geleistet.“

Die Namen der wesentlichsten Täter sind also bekannt. Wenn wir annehmen, daß auf dem Sonnenstein aber etwa 15 000 Menschen ermordet wurden, dann wird doch deutlich, daß dazu ein umfangreicher Apparat nötig war. Wie viele Hilfskräfte führten Karteien und Registraturen, schrieben die „Trostbriefe", fertigten im speziellen Standesamt die „Sterbe“-Urkunden aus? Wie viele Angehörige des weiteren Pflegepersonals erfaßten und sortierten die hinterlassene Habe der Ermordeten und führten sie weiterer Verwendung zu; wie viele waren schließlich mit der Vergasungsanlage befaßt und an den Verbrennungsöfen tätig? Wie viele SS-Leute sicherten und riegelten das Gelände hermetisch ab? Waren nicht viele Pirnaer darunter, die nach getaner Arbeit täglich in ihre Familien heimkehrten und die Tag für Tag erneut ihren „Dienst“ antraten? Drängen sich solche Fragen nicht geradezu auf?

Abbruch und Ergebnis der „Aktion T 4“

Die Massentötung Geisteskranker wurde durch einen Befehl Hitlers vom 16. 8. 1941 abgebrochen. Das zeugt nicht etwa von einem Sinneswandel der Naziführung, sondern die Verbrechen waren trotz aller Verschleierung ruchbar geworden.

In den Leitungsgremien der Inneren Mission der evangelischen Kirche wurde die „Euthanasie“-Aktion schon relativ früh bekannt. Der Vicepräsident ihres Zentralausschusses, Pastor Dr. Paul Braune, verschaffte sich auftragsgemäß ein genaueres Bild über ihr Ausmaß. Was er ermittelt hatte, veranlaßte den Vorstand der Bodelschwingh’schen Anstalten in Bethel, die Ausfüllung der Meldebögen der „T 4“ in allen ihren Objekten abzulehnen. Fritz v. Bodelschwingh und Dr. Braune erwirkten ein Gespräch mit Linden und Brack von der Leitung der „T 4". Dort wollte man sie durch Drohung mit der Gestapo einschüchtern.

Am 16. Juli 1940 richtete Dr. Braune seine „Denkschrift an Adolf Hitler“, in der er die an Geisteskranken verübten Morde anprangerte und ihren Ab­bruch forderte. Die einzige Reaktion: Dr. Braune wurde für drei Monate ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Diese Vorgänge wurden aber bekannt. Leiter anderer kirchlicher Anstalten widersetzten sich ebenfalls. Im September 1940 protestierte der evangelische Landesbischof von Württemberg, in dessen Nähe sich ja Grafeneck befand, beim Reichsinnenminister gegen die „planmäßige Ausrottung der Geisteskranken, Schwachsinnigen und Epileptischen". Auch in Württemberg empfahl der Landesverband der Inneren Mission den Anstalten, die Meldebögen nicht mehr zu bearbeiten. Mehrere Bischöfe der katholischen Kirche sandten gleichfalls Protestschreiben an das Reichsinnenmi­nisterium, so auch der Vorsitzende der Fuldaer Bischofskonferenz, Kardinal Dr. Bertram, am 16. 7. 1941, wozu der Bischof von Limburg (Hadamar!) mit Schreiben vom 13. 8. 1941 über Reaktionen in der Bevölkerung berichtete.

Während alle genannten Vorstöße aber an Amtswege gebunden waren, die Öffentlichkeit entweder nicht oder nur indirekt erreichten und deshalb in ihrer Wirkung beschränkt blieben, veranlaßte die Tat des Bischofs von Münster, Kardinal von Galen, die faschistische Führung wohl direkt zum Abbruch der „T 4-Aktion“. Als er von der bevorstehenden „Verlegung" der Pa­tienten der Anstalt Marienthal bei Münster erfahren hatte, erstattete v. Galen Mordanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die Justiz aber blieb untätig und verhinderte den Abtransport nicht. Daraufhin trat v. Galen am 3. August 1941 an die Öffentlichkeit. In einer Sonntagspredigt unterrichtete er seine Gemeinde über die Verbrechen an kranken Menschen. Er verwies auf zwangsläufige Weiterungen, die sich aus dieser Mordaktion ergaben: „Wenn einmal zugegeben wird, daß Menschen das Recht haben, 'unproduktive' Menschen zu töten - und wenn es zunächst auch nur arme wehrlose Geisteskranke trifft -, dann ist grundsätzlich der Mord an allen unproduktiven Menschen, also an den unheilbar Kranken, den Invaliden der Arbeit und des Krieges, dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben“.

Immer mehr Angehörige protestierten. Unruhe und Gerüchte in der Umgebung einiger Anstalten verstärkten sich.

Die Mörder fürchteten die Öffentlichkeit gerade in einer Zeit, da der Krieg nach dem Überfall auf die Sowjetunion eine ungeheure und beängstigende Ausdehnung erfuhr und im Hinterland jede Unruhe vermieden werden mußte.

Aus Pirna sind übrigens keine Proteste bekannt, auch nicht von Amtsträgern beider Konfessionen.

Über die Bilanz der „Aktion T 4" erfahren wir aus einem 39 Seiten umfassenden Dokument, aufgefunden von einem Offizier der US-Streitkräfte am 27. 6. 1945 in einem Stahlfach im Schloß Hartheim. Dort heißt es: „Bis zum 1. September 1941 wurden desinfiziert: Personen 70237. Diese Zahl

1.                          verteilt auf die einzelnen Anstalten für die Jahre 1940 und 1941 ergibt folgende Aufstellung:

 

 

1949

1941

Summe

A

Grafeneck

9839

-

9839

B

Brandenburg

9772

-

9772

Be

Bernburg

-

8601

8601

C

Hartheim

9670

8599

18269

D

Sonnenstein

5943

7777

13720

E

Hadamar

-

   10072

10072

A-E

 

35224

35049

70273

Schaudern macht die bürokratische Akribie, mit der dieser als „Desinfektion“ bezeichnete Massenmord finanziell bilanziert wird:

  „Bei einem durchschnittlichen Tagessatz von RM 3,50 ergibt sich hierdurch

1. eine tägliche Ersparnis von RM        245 955,50

2. eine jährliche Ersparnis von  RM   88 543 980,00

3. bei einer Lebenserwartung von

10 Jahren                             RM 885 439 800,00

... d. h. diese Summe wird bzw. ist bis zum 1. September 1951 auf Grund der bisher durchgeführten Desinfektion von 70 273 Personen erspart worden.“

Schließlich werden noch minutiös die „ersparten“ Lebensmittel nach Kosten und kg je Lebensmittelart aufgerechnet - bis hin zu den nicht aufgewendeten 2 124 568 Eiern.

Die „Euthanasie" geht weiter

Der Abbruch der Vergasungsaktion im August 1941 bedeutete jedoch keinesfalls das Ende der Euthanasie-Verbrechen. Deren Fortsetzung erfolgte bald in ausgewählten Heil- und Pflegeanstalten Deutschlands durch speziell „ermächtigte“ Ärzte der T 4-Zentrale. Nach bereits voraufgegangenen Modellversuchen Nitsches 1939 in Leipzig-Dösen ging man zur gezielten Einzeltötung der arbeitsunfähigen und störenden Patienten über. Dazu wurden die Kranken durch Hungerrationen „niedergeführt“, wie es in dieser medi­zinischen Mördersprache hieß, damit ihr Körper weniger widerstandsfähig war, wenn man sie mit Morphium, Luminal, Trional oder Paraldehyd tötete. Aus einem Bericht vom Juli 1942 (zitiert bei Müller-Hill) erfahren wir zu dieser Phase der Einzeltötung das Folgende:

„Eine der wesentlichen Forderungen bei der Ausführung der Euthanasie wird die möglichst unauffällige Form sein. Hierzu gehört in erster Linie das unauffällige Milieu. Die Euthanasieverordnungen und ihre Ausführung müssen sich vollkommen im Rahmen des übrigen Abteilungsgeschehens vollziehen. So wird auch mit wenigen Ausnahmen der Tod des Euthanasierten sich vom natürlichen Tod kaum unterscheiden. Das ist das erstrebte Ziel. Daß es erreichbar ist, beweist die Tatsache, daß einzelne positiv eingestellte aktive Psychiater medizinische Euthanasie in ihren Anstalten getätigt haben und daß heute eine Anstalt sogar in einem katholischen Gau medizinische Euthanasie schon längere Zeit völlig unbemerkt treiben kann.“

Aus einem Brief an Nitsche vom 30. 6. 1944 wird die Zwiespältigkeit der Position mancher Ärzte erkennbar, die die direkte Tötung ablehnten und dennoch „Euthanasie“ betrieben:

„Was mich immer wieder erstaunt, ist die einerseits ablehnende Haltung vieler Direktoren gegenüber der Sterbehilfe, andererseits die selbstverständliche Billigung der verminderten Ernährung Geisteskranker, die auf manchen Anstalten wirklich unschöne Formen zeigt. Man lehnt es ab, den Patienten die Leiden zu verkürzen durch Darreichung von Medikamenten und ist absolut damit einverstanden, daß der Patient wirklich hungert und unterernährt eines Tages den Weg geht, den man ihm durch eine kleine Hilfe hätte erleichtern können.“

Nach Schätzungen beläuft sich die Zahl der durch „Niederbringung“ Verhungerten und durch Medikamente Ermordeten auf etwa 120 000. Während des weiteren Kriegsverlaufs wurden immer mehr Anstalten, Ärzte und Pfleger durch die „T 4“ in die Tötung neuer Gruppen von Opfern einbezogen. Um Krankenbetten für Bombenkriegsopfer freizubekommen, wurden nicht nur Geisteskranke umgebracht. Das gleiche Schicksal traf auch „Bombengeschädigte im Verwirrtheitszustand“, arbeitsunfähige kranke Zwangsarbeiter und „rassisch unerwünschte" Kinder von Zwangsarbeiterinnen.

Von der „Sonderbehandlung 14 f 13" zur „Endlösung der Judenfrage“

Die in der „Aktion T 4" erprobte und angewandte Technologie blieb nicht auf die chronisch psychisch Kranken beschränkt. Schon im Sommer 1940 ersuchte Himmler den mit der „Euthanasie" betrauten Reichsleiter Bouhler um Unterstützung. Ihm ging es darum, physisch zugrundegerichtete, nicht mehr arbeitsfähige KZ-Häftlinge zu ermorden. Bouhler sagte zu und lieferte gleichzeitig dafür eine Tarnbezeichnung: „Sonderbehandlung 14 f 13". Nach einer Vorbereitungsphase lief diese Mordaktion im April 1941 an. Himmler setzte die KZ-Kommandanten davon in Kenntnis, daß Ärztekommissionen sämtliche KZ bereisen würden, um arbeitsunfähige, kranke und psychopathische Häftlinge „auszumustern“. Sie sollten in die Liquidationsanstalten gebracht und dort getötet werden.

Eine der ersten dieser „14 f 13“-Aktionen betraf den Sonnenstein. Der Anstaltsleiter Dr. Schumann begab sich im Juli 1941 in das KZ Auschwitz (damals noch nicht mit Massenvernichtungsanlagen versehen) und wählte dort gemeinsam mit anderen KZ-Ärzten 575 kranke Häftlinge polnischer Nationalität aus. Sie wurden am 28. Juli 1941 in geschlossenem Transport auf den Sonnenstein gebracht, unverzüglich vergast und verbrannt. Wie viele Häftlinge durch die „Sonderbehandlung 14 f 13“ ausgelöscht wurden, läßt sich wohl kaum jemals ermitteln. Schätzungen sprachen von etwa 20 000 Ermordeten.

Diese Aktion bildet in gewissem Sinne die Brücke zwischen den „Euthanasie"-Morden und der „Endlösung der Judenfrage". Letztere in Angriff zu nehmen, beauftragte Göring am 31. 7. 1941 Heydrich. Brack rechnete (in einem Brief an Himmler) mit etwa 10 Millionen zu vernichtender Juden, empfahl aber, die arbeitsfähigen (2-3 Millionen) vorerst in Lagern auszubeuten, sie jedoch gleichzeitig fortpflanzungsunfähig zu machen. Seit Herbst 1942 führte in der Tat Dr. Schumann, der ehemalige Leiter der Tötungsanstalt Sonnenstein, im KZ Auschwitz Versuche zur Sterilisierung durch Röntgenstrahlen durch, um ein Verfahren zur Massensterilisierung zu entwickeln. Im Herbst 1941 wurde der Aufbau des ersten reinen Vernichtungslagers Belzec in Angriff genommen; im März 1942 begannen dort die Massenmorde. Zum zweiten Leiter dieser Schreckensstätte wurde Gottlieb Hering, vorher Standesbeamter auf dem Sonnenstein. Im Mai 1942 wurde das Vernichtungslager Sobibor in Betrieb genommen, ihm folgte im Juli 1942 Treblinka. In Treblinka war der ehemalige Handwerker der Anstalt Sonnenstein, Gustav Münzberger, tätig. Über ihn heißt es im Gerichtsurteil des Treblinka-Prozesscs: „Er mußte dafür sorgen, daß in größter Eile möglichst viele zur Vergasung bestimmte Männer, Frauen und Kinder, die im Schlauch auf ihren Tod warteten, in die Gaskammern gepreßt wurden, so daß die einzelnen Kammern bis zum letzten Quadratzentimeter ausgenutzt wurden . . . Kinder, die im allgemeinen Gedränge von ihren Müttern getrennt wurden, ließ er durch die Ukrainer über die Köpfe der Erwachsenen hinweg in die Gaskammern werfen, damit diese möglichst rationell ausgenutzt wurden und damit die Abfertigung so schnell wie möglich ging. Dann ließ er die Türen der Gaszellen schließen . . .“

An zwei Beispielen haben wir hier also den Beleg für die bei Kaul (siehe Lit.) ausgesprochene gerichtsnotorische Erkenntnis aus mehreren Prozessen: „Es ist erwiesen, daß es das in den Tötungsanstalten der ,T 4' geschulte und erfahrene Personal gewesen ist, das die Vernichtungslager Treblinka, Sobibor, Belzec aufgebaut und betrieben hat ... Von der ,T 4' kamen auch die Kommandeure dieser Lager . . . Von der ,T 4' kam schließlich, mit wenigen Ausnahmen, das ganze übrige Personal . . . Erwin Lambert, der bereits am Bau der Vergasungsräume und Krematorien in Hartheim, Sonnenstein, Bernburg und Hadamar mitgewirkt hatte, baute auch die Gaskammern in Sobibor und Treblinka.“

Zur Heil- und Pflegeanstalt Sonnenstein

Daß die Pirnaer Heil- und Pflegeanstalt auf dem Sonnenstein als Tötungsanstalt ausgewählt wurde, ist gerade angesichts der Geschichte dieser Anstalt tragisch.

Sie entstand 1811. Bis dahin waren die Geisteskranken Sachsens in den Landes-, Straf- und Versorgungsanstalten Waldheim und Torgau untergebracht. Schon daraus wird deutlich, daß es dabei nur um Verwahrung ging. Mit der Eröffnung der Anstalt Sonnenstein wird ein neues Kapitel aufgeschlagen, sollte sie doch der Heilung der Kranken als „erstem und höchstem Zweck" dienen. Schon bald konnte vermerkt werden: „. . . und es gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch über dessen Grenzen hinaus die Anstalt Sonnenstein bald in gewissem Sinn als Musteranstalt, nicht sowohl jedenfalls wegen ihrer baulichen Einrichtung, sondern wegen des in ihr walten­den humanen Geistes und ihres lediglich der Heilung der Kranken verfolgenden Zweckes.“ Es ist hier nicht der Ort für einen geschichtlichen Abriß. Gesagt sei lediglich, daß sie durch hervorragende Ärzte, wie Dr. Pienitz, Dr. Weber, Dr. Ilberg, viele neue Gedanken in die psychiatrische Therapie ein­brachte. Landwirtschaftliche Arbeitstherapie wurde seit der Mitte des 19. Jh. betrieben. Dazu entstanden 1865 die Meierei in Cunnersdorf und 1888 in Jessen eine „Außenabteilung mit Garten und Feldern". Ursprünglich aufs Schloß begrenzt, wuchs durch zahlreiche Bauten im angrenzenden Gelände eine weiträumige Anlage, die vor dem ersten Weltkrieg die Grenzen weiteren Wachstums mit etwa 650 Patienten erreichte. In der örtlichen Presse wurde immer wieder über Bautätigkeit auf dem Sonnenstein und über die Arbeit der Anstalt berichtet.

Der Wandel, der sich in der Wertung ihrer Tätigkeit und ihrer Patienten aus dem faschistischen Rassismus ergab, fand aber bald nach 1933 seinen Niederschlag in der faschistischen Lokalpresse. Da erschien zum 125. Jahres­tag der Anstaltsgründung am 5. 8. 1936 ein Aufsatz mit dem bezeichnenden Titel: „Jagt die Narren zum Teufel". Ihm folgte 1937 ein Aufsatz: „Vor 125 Jahren - Die Narren wurden fortgejagt", der wie der erste die auf Befehl Napoleons verfügte Vertreibung der Kranken infolge des Ausbaus des Sonnensteins zur Festung im Jahre 1813 zum Aufhänger nahm. Ein mit Heinrich Sachs gezeichneter Artikel in der „Heimatlichen Rundschau" der regionalen Nazizeitung vom 14. 1. 1937 mit dem Titel „Heilung vom Irrsinn vor 125 Jahren" und dem Untertitel: „Kurioses aus der ersten Zeit des Bestehens der Landesanstalt Sonnenstein" ist bezeichnend. Darin fragt der Verfasser am Schluß: „Und was tat das Dritte Reich?“

Seine Antwort: „Wenn wir uns nun abschließend fragen, ob nicht etwas zu tun sei, was die Unterhaltung von derartigen Anstalten und das Auftreten derartiger Nervenerkrankungen auf ein Mindestmaß beschränken könnte, so kann es nur eine Antwort geben: Jawohl, es ist etwas zu tun! Der nationalsozialistische Staat hat sich in Erkennung der Sachlage nicht gescheut, durch die Schaffung eines Gesetzes zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses, das Sterilisierungsgesetz, einen vorläufigen (!) Schlußstrich ... zu ziehen. Er muß dabei hart und konsequent sein, aber spätere Geschlechterfolgen werden ihm dafür um so dankbarer . . . und glücklicher sein. Im Hinblick auf die Gesundheit und die sozialen Belange der Volksgesundheit kann und muß jedes Mittel recht sein, das zu einer Besserung der derzeitigen Lage zu führen verspricht.“

Damit hing drei Jahre vor Anlauf der „Aktion T 4" auf dem Sonnenstein das drohende Unheil bereits deutlich über den Patienten. Seitdem war die Anstalt kein öffentliches Thema mehr.

Die Euthanasie-Morde müssen auch in Pirna gemäß erwähntem Hitlerbefehl Ende August 1941 abgeschlossen worden sein. Nachdem die Verbrechensspuren rasch beseitigt waren, traf man Maßnahmen zur anderweitigen Nutzung des Komplexes. Nach dem Pirnaer Anzeiger entnommenen Informationen hat die „Adolf-Hitler-Schule 5 Sachsen ihre Arbeit ab 1. Oktober auf dem Schloß Sonnenstein zu Pirna" aufgenommen, und zwar mit vorerst 200 Jungen (eine Anstalt zur Heranbildung der künftigen Nazi-Führungs-Elite). Ferner hat am 31. 10. 1941 „die erste Reichsverwaltungsschule für Beamte des gehobenen und mittleren Dienstes“ ihre Arbeit aufgenommen, und zwar „in dem nach Pirna zu gelegenen Teil der alten Feste Sonnenstein“.

Die Schuldigen und ihre Bestrafung

Einer der Hauptschuldigen an den Euthanasiemorden, Prof. Dr. Paul Nitsche, wurde noch im Frühjahr 1945 in Sebnitz verhaftet, andere Beteiligte nahm man im Verlaufe des Sommers fest. Die ersten Untersuchungen nahmen sowjetische Dienststellen vor. Sie übergaben das Material zum gesamten Euthanasie-Komplex am 20. 6. 1946 an die deutschen Justizbehörden im Lande Sachsen. Inzwischen war diese Seite der faschistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Ärzteprozeß vor dem US-amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg im ganzen erschreckenden Umfang aufgedeckt worden. Auf der Grundlage seiner Urteile galt es nun, die unmittelbaren Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Das Oberlandesgericht Dresden erhob am 7. 1. 1947 Anklage gegen Nitsche und weitere 14 Täter, die einst auf dem Sonnenstein und in der Anstalt Groß-Schweidnitz schuldig geworden waren. Nitsche, der wie fast alle Angeklagten NSDAP-Mitglied war, trat auch vor Gericht als überzeugter Vertreter der Euthanasie auf, die er „wissenschaftlich" zu begründen suchte und verwahrte sich gegen den Vorwurf, ein Mörder zu sein. Er berief sich auf verbreitete Lehrmeinungen in psychiatrischen „Fachkreisen". Alle diese Mörder im Ärztekittel hatten nach Hippokrates gelobt: „Ich werde meine ärztliche Verordnung zum Nutzen der Kranken geben, nach meiner Kraft und nach meinem Urteil. Was Verderben und Schaden bringt, will ich von ihnen fernhalten. Ich werde niemandem ein tödlich wirkendes Gift verabreichen, auch auf Verlangen nicht. Ich werde auch keinen solch verwerflichen Rat erteilen."

Anders als Nitsche, gestand der ehemalige Chefarzt der Landesanstalt Groß-Schweidnitz, Dr. Schulz: „Schriftliche Anweisungen hatten wir nicht. Daß unsere Handlungsweise mit dem gesetzten Recht nicht in Einklang stand, war uns klar.“

Der von tiefer Reue erfaßte Pfleger Räpke trug zur Aufhellung der Verbrechen wesentlich bei. Im Verlaufe des Prozesses sagten eine Reihe Zeugen aus, deren Angehörige Opfer geworden waren, darunter auch solche von Antifaschisten, die als geisteskrank erklärt, auf dem Sonnenstein getötet wurden. Dazu sei hier angemerkt, daß bereits am 11. 5. 1937 Walter Hering, Mitglied der KPD aus Schöna, im Alter von 26 Jahren in der Anstalt Sonnenstein den Tod gefunden hatte.

Von den in Pirna-Sonnenstein schuldig Gewordenen traf das Todesurteil am 7. 7. 1947 Prof. Dr. Nitsche und die Pfleger Felfe und Gäbler. Nach abgelehnter Berufung wurde das Urteil gegen Nitsche und Gebier am 25. 3. 1948 vollstreckt. Felfe war in der Haft verstorben. Räpke erhielt eine lebenslängliche Zuchthausstrafe.

Was geschah mit den anderen Mordbeteiligten?

Die meisten flohen in den letzten Kriegstagen oder kurz nach Kriegsende in die westlichen Besatzungszonen Deutschlands. Die Mehrzahl tauchte dort unter und praktizierte als Arzt weiter. Nur wenige trieb es ins Ausland oder zur Namensfälschung, wie Prof. Heyde, den man in Schleswig-Holstein zu einem Dr. Sawade machte.

Das traurige Kapitel mangelnder Aufklärungsbereitschaft von NS-Verbrechen durch bundesdeutsche Gerichte soll hier nur auf Pirnaer Fälle bezogen skizziert werden.

Da stand mit anderen der Pirnaer Mordarzt Dr. Endruweit 1967 vor dem Schwurgericht zu Frankfurt/Main. Er wird, wie die mitangeklagten Ärzte Dr. Ullrich und Dr. Bunke „mangels Schuld“ freigesprochen. Das Gericht räumt ihnen ein, sie hätten „irrigerweise geglaubt, das, was ihnen aufgetra­gen war, sei rechtens“. Immerhin wird ausgesagt, objektiv wären „die Angeklagten Mordgehilfen, die nur aus subjektiven Gründen freigesprochen wurden“. Die Staatsanwälte legten gegen den Freispruch Revision ein. Es kam zu einem längeren Hin und Her. Schließlich hob am 7. 8. 1970 der Bundesgerichtshof das Urteil wegen enthaltener Widersprüche auf. Als der neue Prozeß am 16. 12. 1971 endlich eröffnet wurde, fehlten Ullrich und Bunke wegen Krankheit. Auf der Anklagebank aber saß der „Internist“ Dr. Kurt Borm aus Uetersen (Holstein). Er war jahrelang untergetaucht, seit 1962 liefen gegen ihn Ermittlungen, zeitweilig wurde er gar verhaftet, dann aber gegen eine Kaution von 25 000 DM auf freien Fuß gesetzt. Die Beweisaufnahme im Revisionsprozeß lief bis Februar 1972, und zwar nur noch gegen Borm. Endruweit war infolge Herzleidens vom weiteren Prozeß entbunden. Am 6. 6. 1972 wurde Borm freigesprochen: Man habe dem Angeklagten „nicht nachweisen können, er hätte bei Anspannung aller Kräfte erkennen müssen, daß mit dieser Massentötung Unrecht geschah.“ Auf „fehlendes Unrechtsbewußtsein“ wurde also erkannt. Damit konnte letztlich jedes Verbrechen entschuldigt werden. Zwar rief man noch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Dessen II. Strafsenat trat auch am 21. 3. 1974 zusammen, aber auch nur, um Borm freizusprechen. Er habe „nicht aus niedrigen Beweggründen“, sondern aus purer Barmherzigkeit gehandelt. Deshalb könne er nicht wegen Mordes angeklagt werden, sondern höchstens wegen Tötung, da er nur als „Tötungsgehilfe“ wirksam gewesen wäre. Totschlag, während der Naziherrschaft begangen, galt aber in der BRD seit 8. Mai 1960 als verjährt. Der so freigekommene Borm führte seine Arztpraxis weiter! Dr. Horst Schumann war im Anschluß an seine Tätigkeit auf dem Sonnenstein KZ-Arzt in Auschwitz. Er tauchte 1945 in den Westzonen unter und floh 1951 aus der BRD. 1966 lieferte ihn Ghana an die BRD aus. 1969 lief gegen ihn in Frankfurt/Main der Prozeß. Die am 23. 9. 1970 vor dem Schwurgericht eröffnete Hauptverhandlung wurde am 14. 4. 1971 abgebrochen: Der Angeklagte wäre verhandlungsunfähig, die Strafsache damit erledigt!

Was da seit Anfang 1940 bis in den August 1941 hinein auf dem Sonnenstein geschah - blieb es der Masse der Pirnaer verborgen? Haben nicht wenigstens Gerüchte, diese Träger verschwommen Ungewisser Informationen mit nicht eindeutig bestimmbaren Inhalten, bei oft realem Kern, Neugier, Unruhe oder auch Betroffenheit ausgelöst? Für den später Zugezogenen ist es schon erstaunlich, wie viele Jahre vergehen mußten, ehe er in Andeutungen erfuhr, was sich in der Zeit des Faschismus dort oben zugetragen hatte. Einige Signale mußten aber doch aufschrecken! Da sah sich die Feuerwehr alarmiert durch eine aus dem zunächst fehlkonstruierten Schornstein der Verbrennungsanlage bedrohlich aufsteigende Feuer- und Rauchsäule. Der Zugang zum Gelände war ihr aber durch SS-Wachmannschaften verwehrt. Rief das nicht Fragen hervor? Rauch und penetranter Geruch nach verbranntem Haar wurden häufiger wahrgenommen. Niemand aber wurde zum Sprecher geheimer oder offener Besorgnis. Alles hüllte sich in Schweigen. Diese „mutwillige Blindheit" (Chr. Wolf) des überwiegenden Bevölkerungsteils wird uns wohl immer fragen lassen und die Suche nach Antworten aufgeben, wenn wir Wiederholung jeglicher Spielart von Faschismus wirklich völlig und für alle Zeit ausschließen wollen.

Wie sagte doch Christa Wolf?

„Nicht, um unnötigerweise gesellschaftliche Kräfte an die Vergangenheit zu binden, sondern um sie produktiv zu machen für die Gegenwart, hat eine andauernde unerschrockene Arbeit gerade an jenen Vergangenheitskomplexen stattzufinden, deren Berührung schmerzt.“ (Chr. Wolf: Die Dimension des Autors, I, S. 133).

 

 Benutzte Literatur

Aktion   T  4   1939-1945.   Die   „Euthanasie“-Zentrale  in  der  Tiergartenstraße  4.   Hg.  von Götz Aly, Berlin (West), 2. Aufl. 1989.

Bergschicker, H., Deutsche Chronik 1933-1945. Berlin 1981.

Kaul, F. K., Nazimordaktion T 4. Berlin 1973.

Medizin im Faschismus. Symposium über das Schicksal der Medizin in der Zeit des Faschismus in Deutschland 1933-1945, Protokoll. Berlin 1985.

Müller-Hill, Benno, Tödliche Wissenschaft. Die Aussonderung von Juden, Zigeunern und Geisteskranken 1933-1945. Reinbek b. Hamburg 1984.

Volk und Gesundheit. Heilen und Vernichten im Nationalsozialismus. Begleitbuch zur gleichnamigen Ausstellung im Ludwig-Uhland-Institut für Empirische Kulturwissenschaft der Universität Tübingen. Herausgeg. von der Projektgruppe „Volk und Gesundheit“ 1982, Tübinger Vereinigung f. Volkskunde e. V.

SS im Einsatz. Eine Dokumentation über die Verbrechen der SS. Berlin 1957. 

Die Euthanasie im Dritten Reich. Vom Führererlaß bis zur Trostbriefabteilung. Aus der Studie „Mord an psychisch Kranken“ der Gedenkstätte Hadamar-Mönchberg. In: Deutsche Volkszeitung/die tat, Nr. 10, 7. 3. 1986, S. 15.

Die Verfolgung Behinderter unter Hitler, von Martin Rudnik. In: Der Tagesspiegel, Nr. 12208, vom 17. 11. 1985,8.54.

„Keinerlei seelische Qualen“. Ein Ärzteprozeß in Frankfurt, von Klaus Poweleit. In: Deutsche Volkszeitung/die tat, Nr. 10, vom 7. 3. 1986, S. 15.

Przybilski, Dr. P., Das Urteil von Nürnberg - 30 Jahre danach. In: NBI, 1977, Nr. l, S. 4l/ 42.

Reichsgesetzblatt 1933, I, S. 529, 1935, I, S. 1146 und 1246.

Sächsische Zeitung, 1947, vom 13. 6., 17. 6., 18.-20. 6., 25. 6., 26. 6., 1.-4. 7., 8. 7. (Urteilsverkündung).

Dr. Weber, Zur Geschichte der Heilanstalt Sonnenstein. In: Pirnaer Anzeiger 1909, vom 1. 1. 1909 (Jubiläumsnummer).

Zeitungsausschnittsammlung des Stadtarchivs Pirna, Bd. IV. (Artikel aus Zeitungen der BRD zu Euthanasie-Prozessen).

 

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Hugo Jensch - E-Mail: HJensch@t-online.de - Letzte Änderung: 15.01.03